Scansano
ist eine wichtige historische Kleinstadt der Provinz Grosseto
in der Toskana. Sie liegt auf 550m/ü.M. auf einem Hügel
der Maremma - zwischen dem Meer und dem antiken etruskischen
Zentrum Saturnia.
Der
traditionelle Weinbau wurde 1978 mit der DOC Anerkennung
des Morellino di Scansano für die grossen Qualitätsanstrengungen
belohnt.
In der Gemeinde
Scansano befindet sich im Ortsteil Preselle das Landgut
Poggio Morino, dessen 80 Hektar Land mit Weinreben und Olivenbäumen
bepflanzt ist. Das typische Weingut, im traditionellen Stil
der Landarchitektur der Maremma, strahlt einen ganz besonderen
Charm aus und lädt den Reisenden zum Verweilen ein.
Hier wird der Morellino di Scansano mit modernen Anlagen
vinifiziert.
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Morellino-Traube
(Sangiovese-Traube, in der Region Morellino-Traube genannt):
Das DOC-Gebiet umfasst die gesamte Gemeinde Scansano sowie
Teile der Gemeinden Manciano, Magliano in Toscana, Grosseto,
Campagnatico Semproniano und Roccalbegna. Das Dekret grenzt
das Gebiet genau anhand von Straßenzügen und
Flussläufen ein. Mit ca. 400 ha Reb-Areal handelt es
sich um ein eher kleinflächiges Weinbaugebiet. Eine
Ausdehnung auf 1.400 ha ist geplant. Kerngebiete
liegen zwischen den Flussläufen von Ombrone und Albegna.
Artikel
2 des DOC-Dekrets regelt, dass der Rotwein des DOC-Gebiets
zu 85 % aus Sangiovese (in der Region Morellino genannt)
bestehen muss. Der Rest dürfen Beimengungen anderer
roter Rebsorten der Provinz Grosseto sein. Der Anbau von
Weißwein und Vino Santo ist nicht reglementiert; bisher
ist Morellino di Scansano ein reines Rotweinanbaugebiet.
Riserva
darf sich ein Wein nennen, der mindestens zwei Jahre im
Fass gereift ist.
Der
Wein muss folgende Eigenschaften aufweisen:
Rubinrote
Farbe, bei längerer Lagerung granatapfel-rot
Geruch blumig, bei längerer Fassreifung intensiver.
Assoziationen an rote Früchte, Waldbeeren, Brombeeren,
schwarzen Pfeffer und Zimt sind beschrieben worden.
Trocken im Geschmack, leicht tanninhaltig,
Alkoholgehalt mindestens 11,5 %, Riserva 12 %
minimale Restsäure 5 Promille
minimaler Most-Gehalt 22 Promille.
Um Überproduktion zu vermeiden, ist der Ertrag auf
120 Hektoliter pro Hektar begrenzt. Zugleich wird eine 20
%ige Toleranzgrenze zugelassen, da eine Messung in der Praxis
kaum möglich ist. Als Richtwert wird vorgegeben, dass
nur 70 % der Trauben-Ausbeute im gesamten Territorium zu
Wein mit DOC-Etikett verarbeitet werden darf.
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